Kfz Haftpflicht

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Kfz Haftpflicht für den Lkw

Kfz HaftpflichtOhne die Kfz Haftpflicht kann niemand in Deutschland sein Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt anmelden. Dies gilt auch für alle Fahrzeugarten von Lkws. Als Pflichtversicherung schützt Sie den Versicherungsnehmer bei straf- und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie mit Ihrem Lkw einen Sachschaden, Personenschaden oder Vermögensschaden verursacht haben. Hauptaufgabe der Kfz Haftpflichtversicherung ist es, berechtigte Schadensersatzansprüche zu begleichen und unberechtigte Ansprüche, notfalls auch vor Gericht abzuwehren. Hier fungiert die Haftpflicht als verdeckte Rechtsschutzversicherung, da alle notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten übernommen werden.

Informationen zum Schadensrecht

Die Kraftfahrzeughaftpflicht ist dem Grunde nach dem Gefährdungsprinzip organisiert. Versichert ist nicht der Fahrer sondern der Lkw. Gemäß § 7 des Straßenverkehrsgesetzes haftet aber nicht nur der Fahrer sondern auch der Halter des Lastkraftwagens, da von seinem Fahrzeug die Betriebsgefahr ausgeht. Auch beim Verursachen eines Schadens ohne Verschulden, wie dem Platzen eines Reifens, kann eine Schadensersatzpflicht aufgrund der Gefährdungshaftung entstehen. Für den Geschädigten ist es wichtig, dass er sich mit seinen Schadensersatzansprüchen direkt an den finanzstarken Versicherer wenden kann und somit eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Fahrers oder Halters vermeidet.

Prämientarifierung für Lkws

Grundsätzlich kann sich in der Lkw Versicherung der Versicherungsnehmer einen eigenen Schadensfreiheitsrabatt erfahren. Wie in der Pkw Haftpflicht wird somit besonders umsichtiges Fahren durch niedrigere Beitragssätze belohnt. Die wichtigsten harten Tarifmerkmale in der Lkw Haftpflichtversicherung sind die Motorstärke, das Einzugsgebiet, die Aufbauart sowie die Nutzlast und das Gesamtgewicht des Lkw. Die Höhe der Versicherungssumme bestimmt den Beitrag des Versicherungsschutzes.

Derzeitig gelten die nachfolgenden Versicherungssummen in Deutschland:

  • Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen für Personenschäden 7,5 Mio. €, 1,12 Mio. € für Sachschäden und 50.000 Euro (Stand 12.2013)
  • 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden
  • 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden
  • Höchstdeckung, wobei die Entschädigungsleistung bei Personenschäden pro Person je nach Versicherer auf 8 bis 15 Mio. Euro limitiert ist

Wir empfehlen unseren Kunden immer die höchstmögliche Deckungssumme, damit ein Eigenanteil bei einem hohen Schaden vermieden wird.

Laufzeit der Kfz Haftpflicht

Die Kfz Haftpflichtversicherung wird auch heute noch mit einer maximalen Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Viele Versicherer haben die Hauptfälligkeit aber nicht mehr am 01.01 eines jeden Jahres in ihren Vertragsbedingungen festgehalten. Gerne wird vereinbart, dass das Ablaufdatum exakt ein Jahr nach der Zulassung policiert wird. Dies ist aber zumeist nachteilig für den Versicherungsnehmer, da die Stufung in die nächst günstigere Schadenfreiheitsstaffel auch erst zu diesem Zeitpunkt durchgeführt wird.

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